Der Denkmalschutzgedanke
Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt historisch bedeutende Bauwerke in die Denkmalschutzliste auf. Damit soll Sorge getragen werden, dass Sanierungen an eben diesen Bauten in harmonischen Einklang mit der wertvollen Baugeschichte geschehen. Als Anreiz dafür kann der Investor die Sanierungskosten bevorzugt abschreiben. Je sanierungsbedürftiger die Substanz ist, umso mehr Sanierungskosten entstehen und umso höher wird der Steuervorteil. Die Sanierungskosten liegen abhängig vom Sanierungsgrad durchschnittlich zwischen 65% und 75% der Gesamtkosten.
Nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 ist die denkmalgeschützte Immobilie die letzte verbleibende Möglichkeit gezahlte Steuern in eigenes Vermögen umzuwandeln.
Bei Vermietung können die Sanierungskosten bis zu 100% über 12 Jahre und bei Eigennutzung bis zu 90% über 10 Jahre zu Ihrem individuellen Steuersatz abgeschrieben werden.